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Allgemeine Geschäftsbedingungen des MY-STEEL Partnerprogramms
 
 
Allgemeine Geschäftsbedingungen zum Webmaster-Programm der

MY-STEEL
Inh. Petra Kempf
Im Wüstfeld 21
64859 Eppertshausen
Deutschland

im folgenden MY-STEEL genannt

§ 1 Gegenstand

MY-STEEL betreibt einen Online-Shop mit Fetischartikeln aus Edelstahl im Internet, bei dem es dem Kunden ermöglicht wird, online Produkte zu bestellen. Die Abrechnung gegenüber den Kunden erfolgt gegen Vorauszahlung, durch Kreditkartenzahlung oder Überweisung.

MY-STEEL stellt dem Servicenehmer einen eigenen Systemzugang (individualisierte HTML-Seite oder Web-URL) mit eigener Anbieterkennung zur Verfügung. Der Servicenehmer kann diesen Zugang in sein eigenes Internet-Angebot einbinden und von dort auf das Angebot von MY-STEEL verzweigen. Bei jeder Bestellung wird diese Anbieterkennung mit übertragen.

Die durch den Systemzugang des Servicenehmers zusätzlich erwirtschafteten Umsätze werden dem Servicenehmer anteilig vergütet.

§ 2 Vergütung und Zahlungsbedingungen

 
Die über den Systemzugang des Servicenehmers erwirtschafteten Beträge werden durch Kreditkartenunternehmen, per und per Überweisung im Voraus eingezogen und abzüglich ihrer Servicegebühren an MY-STEEL weitergeleitet.
 
Von dem an MY-STEEL überwiesenen Betrag werden noch die Transaktionskosten für das Clearing der Kreditkarten, Kreditkarten-Disagio, allfällige Stornos und Versandkosten abgezogen. Vom Rest entfällt ein Provisionssatz in Höhe von 5% des Nettoverkaufspreises an den Servicenehmer.

 „Nettoverkaufspreis“ heißt der Ertrag, den MY-STEEL in dem jeweiligen Monat für das Versenden der Waren sämtlicher teilnahmeberechtigter Einkäufe erzielt, abzüglich aller:

1. Rabatte und/oder Sonderangebote in Zusammenhang mit den Teilnahmeberechtigten Einkäufen;
2. Versandkosten und Bearbeitungsgebühren;
3. Credit- oder Bankkartengebühren;
4. Mehrwertsteuern oder vergleichbaren Steuern, die möglicherweise von einzelnen Regierungen auferlegt werden, wenn unsere Transaktionen unter ihre Gerichtszuständigkeit fallen;
5. Warenrücksendungen und Kaufrücktritte der empfohlenen Käufer sowie
6. nichteinziehbarer Schulden.

 

Provisionsauszahlungen.  Wir werden die erzielten Provisionen monatlich an Sie bezahlen oder die Bezahlung an Sie veranlassen.

MY-STEEL erstellt einmal monatlich nachträglich eine Abrechnung und vergütet dem Servicenehmer die ihm zustehenden Beträge. Diese Beträge müssen vom Servicenehmer als Einkommen versteuert werden. Hier ist die einschlägige Rechtsvorschrift des § 22 Nr. 3 Einkommensteuergesetz (EStG) zu beachten.

Wohnen bzw. haben Sie Ihren Firmensitz im Ausland, sind die einschlägigen Rechtsvorschriften in Ihrem Land zu beachten. Kontaktieren Sie hierzu Ihre zuständige Finanzbehörde.

Die Auszahlung erfolgt ab einem Betrag von 25 Euro. Sollten in einem Monat 25 Euro nicht erreicht werden, wird der Provisionsbetrag einem internen Verrechnungskonto gutgeschrieben und ggf. im Folgemonat, bzw. in dem Monat ausgezahlt in dem 25 Euro erreicht oder überschritten werden. Bei Überweisungen an Auslandskonten wird der Provisionsbetrag um die der MY-STEEL entstehenden Kosten für Auslandsüberweisungen reduziert.

Sollte ein teilnahmeberechtigter Einkauf an uns zurückgeschickt oder zurückverlangt werden, ziehen wir den Betrag von der nächsten monatlichen Auszahlung an Sie ab. Sollte es zu keiner folgenden Auszahlung kommen, werden wir Ihnen den unberechtigten Provisionsbetrag in Rechnung stellen und Sie erklären sich einverstanden, den Betrag innerhalb von sieben 7 Kalendertagen an uns zurückzuerstatten. Wir stellen Ihnen einen Online-Bericht über die monatlich an Sie ausbezahlten Kommissionen zur Verfügung, in dem die Gesamtzahl der innerhalb des betreffenden Monats versandten teilnahmeberechtigten Einkäufe, die Verkaufspreise für sämtliche teilnahmeberechtigten Einkäufe und die Berechnung der angefallenen Provisionen enthalten sind.


§ 3 Betriebene Kooperations-Website

Der Servicenehmer hat dafür Sorge zu tragen, dass für seinen Internetservice die einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen eingehalten werden. Insbesondere ist neben den Regelungen des Gesetzes gegen unlauteren Wettbewerb durch den Servicenehmer sicher zustellen, dass für keinerlei Angebot geworben wird, welches gemäß insbesondere § 184 StGB (Verbreitung pornographischen Schriften) strafbar oder unzulässig ist. Hierbei ist besonders darauf zu achten, dass soweit wie tatsächlich sowie rechtlich möglich und zumutbar, Inhalte, die geeignet sind, das körperliche, geistige oder seelische Wohl von Kindern oder Jugendlichen zu beeinträchtigen, nur dann angeboten und zur Nutzung vermittelt werden, wenn durch technische Vorkehrungen deren Kenntniserlangung weittestmöglich verhindert wird. Dies hat durch Einrichtung so genannter Zugangskontrollen zu erfolgen. Der Servicekunde hat permanent sicher zu stellen, dass nach Möglichkeit keine minderjährigen Teilnehmer Zugang zu solchen Angeboten erhalten.

MY-STEEL ist berechtigt, die Schaltung der eingepflegten MY-STEEL -Site abzulehnen oder zu unterbrechen, falls Anhaltspunkte für rechtswidrige Inhalte der sonstigen Umgebung vorliegen. Anhaltspunkte für die Rechtswidrigkeit der Werbemittel oder der Zielseiten liegen insbesondere dann vor, wenn Dritte die Rechtswidrigkeit der Werbemittel oder der Zielseiten MY-STEEL gegenüber geltend machen.

§ 4 Rechte an verwendeten Dateien und Domains

Der Servicenehmer versichert, dass er Inhaber jeglicher zur Einbindung des Angebots erforderlicher Rechte ist. Dies gilt insbesondere für alle Bestandteile, die sich außerhalb des Einflussbereiches vom MY-STEEL befinden, wie Fotografien, Graphiken, Soundfiles u.ä. im individuell gestalteten Rahmen des Internetauftrittes und insbesondere der verwendeten Domain selbst. MY-STEEL setzt die Gesetzeskonformität der Website des Servicenehmers vollumfänglich voraus und ist nicht verpflichtet, die Urheberschaft, ein Markenrecht, die Einhaltung von Datenschutzrecht oder sonstiger Bestimmungen nachzuprüfen.

§ 5 Haftung

MY-STEEL haftet für vorsätzliche und grob fahrlässige Handlungen.

Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung in allen Fällen einfacher Fahrlässigkeit bei Vermögensschäden der Art nach auf vorhersehbare, unmittelbare Schäden und der Höhe nach auf 2.500 Euro beschränkt.

Eine weitergehende Haftung, insbesondere wegen entgangenen Gewinns, ist ausgeschlossen. MY-STEEL haftet nicht für Betriebsunterbrechungen sowie für sonstige Handlungen der Deutschen Telekom, Provider oder Dritter.


§ 6 Haftungsbegrenzung und Freistellung

MY-STEEL schuldet keinen bestimmten Erfolg. Insbesondere haftet MY-STEEL nicht für einen bestimmter Umsatz oder generierten Traffic, soweit dies nicht ausdrücklich schriftlich gesondert durch sie festgehalten wird.

Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen beschränkt sich die Haftung von MY-STEEL auf den vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden. Dies gilt auch bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen derer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen. Gegenüber Unternehmern haftet MY-STEEL bei leicht fahrlässiger Verletzung unwesentlicher Vertragspflichten grundsätzlich nicht.

Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen betreffen nicht Ansprüche des Kunden aus Produkthaftung, soweit diese Anwendung findet. Weiter gelten die Haftungsbeschränkungen nicht bei uns zurechenbaren Körper- und Gesundheitsschäden oder bei Verlust des Lebens des Anwenders.

Der Servicenehmer stellt MY-STEEL von eventuellen Unterlassungs-, Auskunfts- und Schadenersatz- sowie Rechtsverfolgungs- bzw. -verteidigungsansprüchen (z.B. Gerichts- und Anwaltskosten) frei, die sich durch Verstöße gegen die hier getroffenen Regelungen ergeben können, frei. Gleiches gilt für andere Nachteile, die uns durch Dritte wegen schädigender Handlungen des Servicenehmers entstehen können.


§ 7 Technische Leistungen

MY-STEEL behält sich vor, Leistungen im Hinblick auf Kapazitätsgrenzen des Systems zeitweilig zu beschränken. Zeitweilige Störungen, Beschränkungen oder Unterbrechungen der Leistungen können sich auch in Not- und Katastrophenfällen, durch atmosphärische Bedingungen und geographische Gegebenheiten sowie technische Hindernisse, Unerbrechung der Stromversorgung oder wegen technischer Änderungen an den Anlagen von MY-STEEL (z.B. Verbesserungen des Netzes, Verlegung der Standorte von Anlagen), wegen sonstiger Maßnahmen (z.B. Wartungsarbeiten, Reparaturen, usw.), die für die ordnungsgemäße oder verbesserte Erbringung der Leistungen erforderlich sind, oder aus Gründen höherer Gewalt (einschließlich Streiks und Aussperrungen) ergeben. Für das Übertragungsnetz ist ausschließlich der jeweilige Internet-Provider des Teilnehmers verantwortlich.

MY-STEEL wird Störungen seiner technischen Einrichtungen im Rahmen der bestehenden technischen und betrieblichen Möglichkeiten innerhalb der Regelarbeitszeiten beseitigen.

§ 8 Vertragsdauer

Diese Vereinbarung ist jederzeit widerrufbar (schriftlich durch E-Mail oder Telefax) und an keiner Vertragslaufzeit gebunden.

§ 9 Sonstiges

Dieser Vertrag enthält sämtliche Vereinbarungen zwischen den Vertragsparteien; Nebenabreden bestehen nicht.

Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen aus Beweisgründen der Schriftform.

Dies gilt auch für den Verzicht auf das Schriftformerfordernis.

§ 10 Recht und Gerichtsstand

Gerichtsstand und Erfüllungsort ist Frankfurt, sofern der Servicenehmer nicht Verbraucher ist.


§ 11 Schlußbestimmungen

Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmungen haben die Parteien eine Ersatzregelung zu vereinbaren, die dem mit der unwirksamen Bestimmung angestrebten Zweck möglichst nahe kommt.

Alle Erklärungen von MY-STEEL können auf elektronischem Wege an den Servicenehmer gerichtet werden.

Der Servicenehmer  kann mit Forderungen gegenüber MY-STEEL nur aufrechnen, wenn sie anerkannt oder rechtskräftig festgestellt sind.

 

AGB für das MY-STEEL Partnerprogramm können Sie hier AUSDRUCKEN.

 

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